Factoring
Der Begriff Factoring bezeichnet den Kauf von Geldforderungen aus Waren- und Dienstleistungsgeschäften. Diese Definition stellt eindeutig klar, dass Factoring ein Kauf- und kein Kreditgeschäft ist.
Im Vertrag mit einem Factoring-Institut (Factor) vereinbart ein Unternehmen (Anschlußkunde), seine Forderungen diesem zum Verkauf anzubieten und in Erfüllung dieses Kaufvertrages auf der Grundlage einer Globalzession abzutreten. Der Factor verpflichtet sich als Gegenleistung, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Üblicherweise erfolgt zunächst innerhalb der für einzelne Abnehmer festgesetzten Kreditlimite eine Zahlung bi="80%" der Forderung. Der restliche Betrag folgt (abzüglich Kosten) einige Monate später. Zu den wesentlichen weiteren Funktionen gehören neben dieser Finanzierungsfunktion die Übernahme der Debitorenbearbeitung und die Absicherung des Insolvenzrisikos.
Beim Factoring sind viele unterschiedliche Vertragskonzeptionen möglich wie z.B. neben dem "echten" auch das "unechte" Factoring. Bei letzterem behält der Anschlußkunde weiterhin das Ausfallrisiko bei der Insolvenz eines Abnehmers. Auch wird unterschieden zwischen Inlands- und Exportfactoring.
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