Basel II - Leasing und Factoring

Im Jahr 1988 hatten die Bankenaufsichtsbehörden der zehn größten westlichen Industrienationen koordiniert durch die in Basel ansässige Bank für nationalen Zahlungsausgleich einheitliche Richtlinien für die Eigenkapitalausstattung von Banken erlassen. Diese Richtlinien, der sogenannte Baseler Akkord (heute noch unter dem Stichwort Basel I bekannt), legten fest, dass allen Banken die Gesamtheit aller anrechnungspflichtigen Kredite mit acht Prozent Eigenkapital zu unterlegen waren. Die Bonität des Schuldners spielte in diesem Zusammenhang keine Rolle, d.h. die "guten" Schuldner finanzierten durch "Quersubventionierung" die Ausfälle im Bereich der "schlechten" Schuldner mit. Mitte 1999 leitete der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht eine Reform dieser Richtlinien ein, die zwischen den Banken, Verbänden und Regierungen heftig diskutiert wird und die auf eine verfeinerte Risikobewertung abzielt. Die Höhe der von den Banken vorzuhaltenden Eigenmittel wird auf die tatsächliche Bonität des Schuldners abgestellt. Für diese Risikobewertung empfiehlt der Baseler Ausschuss externe oder interne Ratings, d.h. Bewertungsverfahren.

"Basel II" ist also die Kurzform für die neuen Eigenkapital-Unterlegungsvorschriften für Kreditrisiken. Seit der Veröffentlichung des ersten Konsultationspapiers für einen neuen Baseler Akkord (Basel II) im Jahre 1999 diskutiert der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht insbesondere mit den Vertretern der Kreditwirtschaft über neue Regelungen zu einer angemessenen Eigenkapitalausstattung der Banken. Die Ergebnisse der Diskussionen haben dann in einem Konsultationspapier Eingang gefunden, das im Januar 2001 veröffentlicht wurde. Die geplanten neuen Regelungen sollen die bisherigen, seit mehr als zehn Jahren unveränderten Vorgaben, ersetzen. Als betroffene Kreise sehen sich hierbei sowohl die Kreditinstitute, die Bankenaufsichtsbehörden und nicht zuletzt die Kreditnehmer, welche eine generelle Verteuerung der Kreditkonditionen oder eine bedrohliche Verknappung der Kreditmittel befürchten.

Insoweit gewinnen die innovativeren und kreativeren Möglichkeiten der Mittelbeschaffung in Form von L E A S I N G und/oder F A C T O R I N G einen höheren Stellenwert als vor Basel II. Hier kommt es auf Ihren Partner an: nicht schiere Größe und auf den ersten Blick billigste Konditionen machen Ihren Nutzen aus, sondern individuelle und auf Ihren Bedarf zugeschnittene Lösungen.